1. Geltung der Vertragsbedingungen
1.1 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Die Leistungen der KOSMOPOLIS UG sind Dienstleistungen im Marketing und Vertrieb.
Projektmanagement:
Das Projektmanagement beinhaltet die Vorbereitung, Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung zur Realisierung, bzw. zur Umsetzung von Marketingmaßnahmen.
Technischer Service
Der technische Service beinhaltet im wesentlichen die technische Unterstützung zur Realisierung bzw. Umsetzung von Marketingmaßnahmen. Insbesondere geht es um die Aufbereitung von digitalen Daten, die für die Realisierung der Marketingmaßnahmen notwendig sind. Dabei handelt es sich z.B. um die Erstellung von Reinzeichnungen, Satz/DTP von Printmedien, die technische Aufbereitung von Daten, Datenverarbeitung sowie die redaktionelle und technische Betreuung von Webseiten.
Kreativer Service
Der kreative Service beinhaltet die kreative Unterstützung zur Realisierung von Marketingmaßnahmen. Das beinhaltet z.B. die Ideenfindung und Konzeption in den Bereichen Marketing, Text, Grafik, Fotografie, Film und Web.
1.3 Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der KOSMOPOLIS eG ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen von Leistungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht die stillschweigende Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung den geänderten bzw. ergänzenden Bestimmungen in schriftlicher Form widerspricht. Alle übrigen Bestimmungen bleiben bei Widerspruch durch den Kunden wirksam.
2. Vertragsabschluss
2.1 Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
2.2 Angebote von KOSMOPOLIS UG sind freibleibend. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. In Zweifelsfällen ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung von der KOSMOPOLIS UG für den Vertragsinhalt maßgeblich.
2.3 Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht von der KOSMOPOLIS UG begründen als in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch die
KOSMOPOLIS UG.
2.5 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von der KOSMOPOLIS UG.
3. Laufzeit und Kündigungsfrist bei Leistungsverträgen
3.1 Wird mit dem Auftraggeber ein Leistungsvertrag über eine Laufzeit von 6/12 Monate abgeschlossen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung gilt, beginnt der Vertrag ab dem Ersten des darauf folgenden Monats.
3.2 Der Vertrag endet automatisch nach der vereinbarten Laufzeit.
3.3 Bei einer vorzeitigen Kündigung, liegt die Kündigungsfrist bei drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
4. Liefer- und Leistungstermine
4.1 Liefertermine, sowie Termine zum Erbringen von Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von der KOSMOPOLIS UG ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach der jeweils gültigen Preislisten der KOSMOPOLIS UG.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Die KOSMOPOLIS UG ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet die KOSMOPOLIS UG Zinsen in Höhe des jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes vom Tage der Rechnungsfälligkeit an.
5.3 Sofern nach Aufwand abgerechnet wird, erfolgt dies unter Vorlage des Tätigkeitsnachweises in Viertelstunden-Schritten. Angefangene Viertelstunden werden voll berechnet. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Festlegungen nur binnen zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich widersprechen.
5.4 Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die KOSMOPOLIS UG, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen von der Vorauszahlung der gesamten oder eines Teils der vereinbarten Vertragssumme abhängig zu machen. Wird diese Vorauszahlung nicht nach einer angemessenen Frist erbracht, so ist die KOSMOPOLIS UG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen, unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB, nicht an Dritte abtreten.
5.6 Die KOSMOPOLIS UG behält sich das Eigentum und die vollständigen Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KOSMOPOLIS UG bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über Rechte von der KOSMOPOLIS UG zu unterrichten.
6. Rechte
6.1 Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der KOSMOPOLIS UG zu. Dies gilt auch, soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
6.2 Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragnehmerleistung erforderlich sind oder von der KOSMOPOLIS UG als erforderlich angesehen werden. Auf Verlangen der KOSMOPOLIS UG hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
8. Datenschutz
8.1 Die KOSMOPOLIS UG verpflichtet sich, spezielle Zugangsdaten und personenbezogene Daten des Auftraggebers, die im Rahmen des Auftrages an die KOSMOPOLIS UG weitergegeben werden vertraulich zu behandeln.
8.2 Die Verpflichtung besteht umfassend. Die Daten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers und nur zu Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergegeben werden.
9. Haftung
9.1 Die KOSMOPOLIS UG haftet nur für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fehlender schriftlich zugesicherter Eigenschaft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden aus Mangel, entgangenem Gewinn oder entgangener Einsparung sind ausgeschlossen. Bestehen für Lieferungen und Leistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, so haftet die KOSMOPOLIS UG nicht. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Nettobetrages der Rechnung der vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung, die den Schaden ausgelöst hat, beschränkt.
9.2 Für Aufträge, die im Auftrag des Vertragspartners im Namen und auf Rechnung der
KOSMOPOLIS eG an Dritte erteilt werden, übernimmt der Vertragspartner nur bei schriftlichem Einverständnis, die volle Haftung. Die KOSMOPOLIS UG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Für die vom Vertragspartner freigegebenen Ergebnisse entfällt jede Haftung der KOSMOPOLIS UG.
9.4 Die KOSMOPOLIS UG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Einwand des Mitverschuldens zu erheben.
9.5 Für alle Ansprüche gegen die KOSMOPOLIS UG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in den Fällen des Vorsatzes und bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
10. Schlussbestimmung
10.1 Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der KOSMOPOLIS UG, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.
Stand: Dez 2019